Fahrverbot Abstand

September 7, 2010 admin Uncategorized

Fahrverbot auf Grund geringen Abstandes?

Mit unserer Hilfe können Sie auch bei zu geringem Abstand ein Fahrverbot vermeiden

Ein zu geringer Abstand ist ein Fehler, der wohl jedem Autofahrer täglich unterlaufen kann. Das liegt zum Einen daran, dass wir nur schwer mit dem menschlichen Auge abschätzen können, wie groß ein Abstand tatsächlich ist. Zudem denken wir nicht die ganze Zeit daran, auch so viel Abstand zu halten, wie es nötig wäre, sondern verlassen uns auf einen inneren Instinkt, der uns täuscht. Dann ist es auf den Autobahnen schnell passiert, dass man in eine Abstandskontrolle gerät und danach einen Brief der zuständigen polizeilichen Behörde erhält. Die Strafen bei zu geringem Abstand sind dabei sehr empfindlich gesetzt. Schon schnell erhalten Sie einige Punkte in Flensburg, und nur ein paar Zentimeter weiter reichen, um die Fahrerlaubnis  zu entziehen. Doch auch hier kann es zu Messungenauigkeiten kommen. Das heißt für Sie, wenn Sie einen Bußgeldbescheid auf Grund zu geringem Abstandes erhalten, dass Sie mit guten Chancen einen Einspruch einlegen können. Dafür ist allerdings auch kompetente juristische Beratung nötig. Wir, die Blitzerkanzlei, haben uns auf Fahrverbote und Bußgeldbescheide spezailisiert und wissen, wie man auch bei Ihnen Einspruch einlegen kann. Rufen Sie uns einfach einmal an!

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